- ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischen, geistigen und körperlichen Behinderungen, sowie Menschen mit schwerwiegenden, andauernden Abhängigkeitserkrankungen nach §53 SGB XII
- niedrigschwellige Betreuungsangebote nach §45b SGB XI für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Familienentlastender Dienst (ambulante Hilfen nach §53 und Hilfe zur Pflege nach §61 SGB XII)
- individuelle Hilfen und Beratungsangebote
- Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
- Sozialberatung
- Unterstützung, Begleitung und Betreuung in allen Lebensbereichen