- Selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung und im Sozialraum
- Individuelle Beratung und persönliche Begleitung
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Tagesstruktur
- Förderung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
- Unterstützung bei persönlicher Lebensplanung und Zielentwicklung
- Begleitung bei Behörden, Terminen und organisatorischen Anliegen
- Unterstützung bei sozialer Teilhabe und Kontakten
- Beratung zur Freizeitgestaltung und sinnvollen Beschäftigung
- Unterstützung in belastenden Lebenssituationen und Krisen
Für wen sind die Angebote des ERSOY Sozialdienstes gedacht?
Die Angebote des ERSOY Sozialdienstes richten sich an volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung oder einer schwerwiegenden, andauernden Abhängigkeitserkrankung in ihrer selbstständigen Lebensführung eingeschränkt sind oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Angesprochen sind Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben oder dort leben möchten und Unterstützung benötigen, um ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dabei richtet sich das Angebot ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Die Unterstützung orientiert sich immer am individuellen Bedarf, an den persönlichen Lebenszielen und an der jeweiligen Lebenssituation.
Welche Ziele verfolgt die ambulante Eingliederungshilfe?
Ziel der ambulanten Eingliederungshilfe ist es, Menschen dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und stabiles Leben in der eigenen Wohnung und im sozialen Umfeld zu führen. Die Unterstützung soll helfen, behinderungsbedingte Einschränkungen zu mindern, vorhandene Fähigkeiten zu stärken und neue Kompetenzen zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen die Förderung von Selbstständigkeit, die soziale Teilhabe, der Erhalt und Aufbau einer tragfähigen Tagesstruktur sowie die Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation. Grundlage der Unterstützung sind die individuellen Wünsche und Ziele der unterstützten Person sowie die Vorgaben des SGB IX, das die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zum Ziel hat.
Wie kommt es zur Bewilligung der ambulanten Eingliederungshilfe?
Die Bewilligung der ambulanten Eingliederungshilfe beginnt mit einem Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, in Westfalen-Lippe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Nach Antragstellung prüft der LWL, ob die Voraussetzungen für Eingliederungshilfe erfüllt sind. Dazu gehört, dass aufgrund einer Behinderung eine wesentliche Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben besteht und dass die Unterstützung geeignet ist, eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang werden unter anderem medizinische Unterlagen sowie Angaben zur persönlichen Lebenssituation berücksichtigt. Anschließend wird gemeinsam mit der antragstellenden Person der individuelle Unterstützungsbedarf ermittelt. Dabei stehen die persönlichen Wünsche, Ziele und der konkrete Alltag im Mittelpunkt. Auf dieser Grundlage entscheidet der LWL über Art und Umfang der Leistungen. Nach der Bewilligung kann die ambulante Unterstützung durch den Ersoy Sozialdienst beginnen.
Wie sieht die Unterstützung im Alltag konkret aus?
Die konkrete Unterstützung im Alltag durch den ERSOY Sozialdienst orientiert sich am individuellen Bedarf und Ihren persönlichen Zielen. Sie kann zum Beispiel umfassen:
- Begleitung und Unterstützung in alltäglichen Lebensbereichen
(z. B. Strukturierung des Tages, Haushaltsorganisation) - Praktische Hilfe bei Alltagsaufgaben und Organisationsfragen
- Begleitung zu Terminen und bei Behördenangelegenheiten
- Stärkung sozialer Kontakte und Förderung Ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Lebensziele
Dabei arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen und passen die Hilfe an Ihre Lebenssituation an – Sie stehen im Zentrum des Unterstützungsprozesses.
Wer übernimmt die Kosten der Unterstützung?
Die Kosten für die ambulante Eingliederungshilfe werden in der Regel vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. In Westfalen-Lippe ist dies der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Nach Prüfung des Antrags und des individuellen Unterstützungsbedarfs entscheidet der LWL über die Bewilligung der Leistungen. Die Finanzierung erfolgt anschließend auf Grundlage eines Bewilligungsbescheids direkt über den Leistungsträger. Ob und in welchem Umfang Leistungen übernommen werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB IX sowie nach dem individuell festgestellten Bedarf.